D&J BAUSYSTEME 
Lebenslange Garantie für Ihre Fenster

Die D&J BauconcepteUG verfolgt eine klare Markenführung und Strategie und liefert daher Produkte, die den Erwartungen der anspruchsvollsten Kundinnen und Kunden entsprechen. Daher gewährt Ihnen D&J Bauconcepte UG , Waldenburgerstr.52, 45699 Herten als Verbraucher beim Kauf unserer Fenster „LIFETIME“ in der Bundesrepublik Deutschland, beginnend mit dem Rechnungsdatum, lebenslange Garantie. Unberührt davon bestehen bei einem Mangel der Ware Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, also die Nacherfüllung, der Rücktritt oder die Minderung sowie der Schadensersatz (§ 437 BGB). Die Inanspruchnahme Ihrer gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich und wird durch die vorliegende, zusätzliche, Garantie nicht eingeschränkt.

 

Die Garantie umfasst dabei ausschließlich solche Sachmängel, die auf Fehler des Materials oder der Verarbeitung zurückzuführen sind.

Im Falle eines Garantieanspruchs kontaktieren Sie uns bitte vorab per E-Mail unter mdariusz@t-online.de  oder telefonisch unter +49 (0) 2366 / 9300999. Unser Support-Team wird Ihnen per E-Mail ein Rücksendeformular zukommen lassen.


1. Dauer der Gültigkeit

D & J Bausysteme gewährt auf Fenster der Serie „LIFETIME“ eine lebenslange Garantie. Eine solche gilt für das im Gebäude montiertes Produkt selbst und endet entsprechend Ihrer Verbrauchererwartung erst mit dem Ende der Nutzung des Gebäudes, in welchem das Fenster „LIFETIME“ montiert ist.

 

2. Territorialer Geltungsbereich

Die lebenslange Garantie gilt ausschließlich für Fenster, die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland montiert wurden und dort auch verwendet werden.

 

3. Geltung der Garantie

Wenn der Verbraucher bei der Verwendung von LIFETIME-Fenstern feststellt, dass Funktionsstörungen oder Undichtigkeiten an den eingebauten Fensterelementen vorhanden sind, dann prüft und repariert/ersetzt D & J Bauconcepte UG das Fenster mithilfe des Serviceteams.

 

4. Garantiebedingungen

4.1 Die lebenslange Garantie gilt für die korrekte Funktion und die ordnungsgemäße Dichtheit der Fensterelemente, einschließlich:

  • Dauerhaftigkeit der Konstruktion - Festigkeit der Verbindungen der Profile
  • Glätte der Oberfläche und Farbstabilität
  • Dichtheit der Dichtungen
  • Transparenz der Verglasung - keine Verfärbung des Glases
  • Aufrechterhaltung der korrekten Funktion der Fensterbeschläge

HINWEIS: Die Notwendigkeit der Einstellung der Fensterbeschläge stellt keinen Mangel dar.


4.2 Die lebenslange Garantie gilt nur für solche Fensterelemente, die fachmännisch montiert wurden


4.3 Die Garantieleistungen gelten nur für dem Verbraucher gemäß § 13 BGB, der Endempfänger ist. Die Garantie ist gegenüber Händlern und Unternehmern ausgeschlossen.


4.4 Die lebenslange Garantie schließt die Gewährleistungsrechte des Käufers nicht aus.


 5. Die Garantie gilt nicht für:

  • Verfärbungen der Profile durch Reinigung und Pflege mit ungeeigneten Mitteln
  • Fälle, in denen Schutzfolien länger als 30 Tage auf den PVC-Profilen gelassen wurden und eine Entfernung anschließend nicht möglich war
  • Schäden (Kratzer, Schäden an Profilen und Scheiben), die durch maschinelle Einwirkung bei Herstellung, Lagerung und Versand sowie durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind und bei der Anlieferung nicht gemeldet wurden
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend Überschwemmung, Blitzeinschlag, Brand, Frost oder Schwankungen in der Stromversorgung
  • Beschlagen und Anfrieren von Glas auf der Innen- und Außenseite von Fenstern bei hoher relativer Luftfeuchtigkeit im Raum, große Temperaturunterschiede und bei unsachgemäßer Belüftung der Räume
  • Fehlerhafte Installation, Zweckentfremdung oder widerrechtliche Einwirkung Dritter
  • Reparaturen und Abänderungen von dritten, nichtautorisierten Stellen
  • Bruch zerbrechlicher Teile, wie beispielsweise Glas, Glühlampen, Spiegel;

 



 


 
 
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